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Teilschuld und Quotenvorrecht: So holen Sie trotz Mithaftung das Maximum.

Bei einer Haftungsquote bleibt oft mehr übrig als gedacht: Wie das Quotenvorrecht mit der Kaskoversicherung funktioniert, welche Positionen bevorrechtigt sind und wo Fehler passieren.

Mirdit Behluli3 Min. Lesezeit
Teilschuld und Quotenvorrecht: So holen Sie trotz Mithaftung das Maximum

Nicht jeder Unfall endet bei 0 zu 100. Häufig steht am Ende eine Quote — 70 zu 30, 50 zu 50, 25 zu 75. Viele Geschädigte rechnen dann schlicht ihren Schaden mal Quote und akzeptieren den Rest als Verlust. Wer zusätzlich kaskoversichert ist, verschenkt damit oft Geld: Das Quotenvorrecht sorgt dafür, dass bestimmte Positionen vorrangig aus der Zahlung der Gegenseite befriedigt werden.

Wie die Quote zustande kommt

Eine Mithaftung entsteht nicht nur bei eigenem Fehlverhalten. Schon die Betriebsgefahr des eigenen Fahrzeugs kann zu einer Quote von 20 bis 25 Prozent führen, obwohl den Fahrer kein Vorwurf trifft. Typische Konstellationen: unklarer Hergang beim Spurwechsel, Rückwärtsfahren auf dem Parkplatz, Vorfahrtsverstoß bei gleichzeitig überhöhter Geschwindigkeit des anderen.

Weil die Quote unmittelbar auf jeden Euro durchschlägt, ist eine belastbare Schadenfeststellung hier besonders wichtig — ebenso wie die technische Klärung des Hergangs, siehe Unfallrekonstruktion.

Was das Quotenvorrecht bewirkt

Wer eine Kaskoversicherung hat, kann den Schaden auf zwei Wegen abwickeln: teilweise über die Gegenseite, teilweise über die eigene Kasko. Der Punkt ist die Reihenfolge der Verrechnung.

Die Kaskoversicherung ersetzt nur bestimmte Positionen — im Wesentlichen die Reparatur- beziehungsweise Wiederbeschaffungskosten, und das abzüglich Selbstbeteiligung. Andere Positionen deckt sie nicht. Genau diese nicht kaskogedeckten Positionen dürfen Sie vorrangig aus der Quotenzahlung des Gegners bestreiten. Die Kasko darf beim späteren Rückgriff gegen den Schädiger nicht auf Beträge zugreifen, die Sie zur Deckung Ihres eigenen Restschadens benötigen.

Bevorrechtigte Positionen

  • Selbstbeteiligung der Kaskoversicherung
  • Merkantiler Minderwert — siehe Wertminderung
  • Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten — siehe Nutzungsausfall
  • Sachverständigenkosten, soweit von der Kasko nicht getragen
  • Abschlepp- und Standkosten, Auslagenpauschale, Zulassungskosten
  • Rückstufungsschaden im Schadenfreiheitsrabatt nach Kaskoinanspruchnahme

Ein Rechenbeispiel

Angenommen, die Haftung liegt bei 50 zu 50. Der Schaden beträgt 8.000 Euro Reparatur, 800 Euro Wertminderung, 900 Euro Nutzungsausfall und 1.100 Euro Gutachterkosten — zusammen 10.800 Euro. Die Vollkasko hat 1.000 Euro Selbstbeteiligung.

Ohne Quotenvorrecht denkt man: die Hälfte, also 5.400 Euro, und den Rest verlieren. Tatsächlich zahlt die Gegenseite 5.400 Euro, und aus diesem Betrag werden zuerst die nicht kaskogedeckten Positionen bedient — Wertminderung, Nutzungsausfall, Gutachten und Selbstbeteiligung. Erst der verbleibende Teil wird auf die Reparaturkosten angerechnet, für die die Kasko einspringt. Unterm Strich bleibt deutlich weniger ungedeckt, als die reine Quotenrechnung nahelegt.

Der Haken: die Rückstufung

Wer die Kasko in Anspruch nimmt, wird im Schadenfreiheitsrabatt zurückgestuft. Der daraus resultierende Mehrbeitrag über die Jahre — der Rückstufungsschaden — ist bei Teilschuld quotal ersatzfähig, aber er muss beziffert werden. Viele Versicherer stellen dazu eine Rückstufungsberechnung aus; ohne sie fällt die Position unter den Tisch.

Ob die Kaskomeldung sich überhaupt rechnet, hängt an Schadenhöhe und Rabattstaffel — dazu Kaskoschaden melden oder nicht.

Typische Fehler bei Teilschuld

  • Quote ungeprüft akzeptieren: Die von der Versicherung vorgeschlagene Quote ist ein Angebot, keine Feststellung.
  • Auf das Gutachten verzichten: gerade bei Quote zählt jeder Euro der Schadenhöhe doppelt.
  • Positionen vergessen: Auslagenpauschale, Standkosten, Rückstufungsschaden fallen regelmäßig unter den Tisch.
  • Abfindungserklärung unterschreiben, bevor Spätfolgen und Nutzungsausfalldauer feststehen.

Begutachtung im Ruhrgebiet

Das KFZ-Sachverständigenbüro MBM erstellt Gutachten für Fälle mit strittiger Haftung in Dortmund, Essen, Bochum, Gelsenkirchen, Herne, Recklinghausen, Castrop-Rauxel, Witten, Hagen, Hamm, Oberhausen, Duisburg und Düsseldorf — mit vollständiger Aufstellung aller Schadenpositionen, damit bei der Quotelung nichts verlorengeht.

FAQ Teilschuld und Quotenvorrecht

Was ist das Quotenvorrecht in einem Satz?

Der Geschädigte darf die von der Gegenseite gezahlte Quote vorrangig für die Schadenpositionen verwenden, die seine eigene Kaskoversicherung nicht abdeckt.

Brauche ich dafür eine Kaskoversicherung?

Ja. Ohne Kaskoschutz gibt es nichts zu verrechnen — dann bleibt es bei der reinen Quotenrechnung.

Bekomme ich meine Selbstbeteiligung zurück?

Anteilig ja: Sie gehört zu den bevorrechtigten Positionen und wird aus der Zahlung der Gegenseite bedient.

Kann ich die vorgeschlagene Quote angreifen?

Ja. Quoten beruhen auf der Bewertung des Hergangs — eine technische Rekonstruktion kann diese Bewertung verschieben.

Lohnt sich ein Gutachten bei nur 25 Prozent Haftungsanteil des Gegners?

Meist ja. Je niedriger die Quote, desto wichtiger ist es, die Schadenhöhe vollständig und korrekt festzustellen.

Sie brauchen ein belastbares Gutachten? MBM KFZ-Sachverständigenbüro, Mirdit Behluli: Tel. +49 163 7805827, E-Mail: info@kfzgutachter-experte.de — Begutachtung im gesamten Ruhrgebiet, auf Wunsch bei Ihnen vor Ort.

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