MBM KFZ-Sachverständigenbüro
Marderschaden — der Biss ist billig, die Folge nicht
Ein durchgebissener Schlauch kostet 40 Euro. Der Motorschaden danach kostet das Hundertfache — und genau den will die Versicherung oft nicht zahlen.
Schadenbilder
Was Marder im Motorraum anrichten
Der klassische Bissschaden. Die Kabel selbst kosten wenig — die Fehlersuche und der Ausbau oft ein Vielfaches.
Angebissene Schläuche führen zu Überhitzung oder Bremsversagen. Sicherheitsrelevant und teuer in der Folge.
Zerrissene Motorraumdämmung und Unterbodenverkleidung. Wird bei der Regulierung regelmäßig vergessen.
Beschädigte Achsmanschetten führen zu Schmierstoffverlust und mittelfristig zum Gelenkschaden.
Bisse an Sensorleitungen erzeugen sporadische Fehlermeldungen, die schwer zu lokalisieren sind.
Überhitzung nach Kühlmittelverlust kann Zylinderkopf und Dichtung zerstören — das eigentliche Kostenrisiko.
Streitpunkte
Wo die Regulierung hakt
Der Bissschaden ist unstrittig. Gestritten wird über alles, was danach kommt — und dort liegt das Geld. Die Versicherung muss den Folgeschaden nur ersetzen, wenn der Vertrag ihn deckt und der Zusammenhang belegt ist.
Den Zusammenhang beweisen müssen Sie. Genau dafür ist das Gutachten da.
Typische Konfliktpunkte:
- Viele ältere Tarife decken nur den Bissschaden selbst, nicht die Folgeschäden
- Neuere Tarife enthalten Folgeschadendeckung, oft mit Höchstgrenze
- Die Versicherung bestreitet den ursächlichen Zusammenhang zwischen Biss und Motorschaden
- Bei Weiterfahrt trotz Warnleuchte wird Mitverschulden eingewendet
- Abgrenzung zwischen Marderbiss und altersbedingt sprödem Material
- Streit über die Notwendigkeit des Austauschs kompletter Kabelbäume
FAQ
Häufige Fragen zum Marderschaden
Zahlt die Teilkasko den Marderschaden?+
Wie weise ich den Zusammenhang zum Motorschaden nach?+
Was kostet ein Gutachten beim Marderschaden?+
Steigt mein Beitrag nach einem Marderschaden?+
Muss ich Schutzmaßnahmen nachweisen?+
Was tun, wenn ich einen Biss entdecke?+
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Bevor repariert wird — danach ist die Ursachenkette nicht mehr nachweisbar.