Ein Vollkaskoschaden liegt vor, wenn Sie selbst den Unfall (mit)verursacht haben oder Ihr Fahrzeug durch eigenes Verschulden beschädigt wurde. In diesem Fall reguliert Ihre eigene Vollkaskoversicherung den Schaden. Doch auch hier kann ein unabhängiger Gutachter entscheidend sein — denn nicht jede Versicherung zahlt automatisch das, was Ihnen zusteht.
Vollkasko vs. Teilkasko: Der Unterschied
Für den Gutachter ist zunächst wichtig zu verstehen, welche Versicherung zuständig ist:
- Vollkaskoversicherung: Deckt selbstverschuldete Unfälle, Vandalismus und alle Teilkaskoschäden. Zuständig wenn Sie schuld sind oder kein Unfallgegner vorhanden ist (z. B. Alleinunfall).
- Teilkaskoversicherung: Deckt Diebstahl, Glasbruch, Hagelschäden, Wildunfälle, Sturm- und Überschwemmungsschäden — unabhängig von der Schuldfrage.
- Haftpflichtversicherung: Zahlt für Schäden am Fahrzeug des anderen — nicht für Ihr eigenes Fahrzeug.
Wann lohnt sich ein Gutachter beim Vollkaskoschaden?
Beim Vollkaskoschaden hat Ihre eigene Versicherung häufig das Recht, einen eigenen Gutachter einzusetzen oder Schadenersatz auf Basis eines Kostenvoranschlags zu zahlen. Ein unabhängiger Gutachter ist trotzdem sinnvoll, wenn:
- Die Versicherung zu wenig zahlt: Versicherungseigene Gutachter beim Vollkaskoschaden tendieren ebenfalls dazu, Schäden niedriger zu bewerten. Ein Gegengutachten sichert Ihren vollständigen Anspruch.
- Der Totalschaden festgestellt werden soll: Bei erheblichen Schäden ist ein unabhängiges Gutachten die sicherste Grundlage für die Totalschadensberechnung.
- Streit über die Schadenshöhe besteht: Wenn Ihre Versicherung einen zu niedrigen Betrag anbietet, ist das unabhängige Gutachten Ihr Verhandlungsmittel.
- Sie ein Gutachten als Nachweis benötigen: Für steuerliche Zwecke, Versicherungsanpassung oder Fahrzeugverkauf nach dem Schaden.
Selbstbeteiligung beim Vollkaskoschaden
Wichtig: Beim Vollkaskoschaden gilt Ihre vereinbarte Selbstbeteiligung (typisch 150 € oder 300 €). Diese zahlen Sie selbst — der Rest wird von der Versicherung übernommen. Anders als beim Haftpflichtschaden zahlt die Versicherung beim Vollkaskoschaden nicht die Gutachterkosten automatisch. Klären Sie vorab, ob und wie die Gutachterkosten erstattet werden.
Auswirkung auf Ihren Schadenfreiheitsrabatt
Ein Vollkaskoschaden wirkt sich auf Ihren Schadenfreiheitsrabatt (SF-Klasse) aus — das bedeutet höhere Beiträge in den Folgejahren. Prüfen Sie daher vorher:
- Wie hoch ist der tatsächliche Schaden?
- Wie hoch ist der Anstieg meiner Beiträge über die nächsten Jahre?
- Wäre es günstiger, den Schaden selbst zu zahlen?
Ein unabhängiger Gutachter kann den genauen Schadenbetrag ermitteln — so können Sie diese Entscheidung auf solider Grundlage treffen.
Was steht Ihnen beim Vollkaskoschaden zu?
Im Unterschied zum Haftpflichtschaden ist der Anspruch beim Vollkaskoschaden durch die Versicherungsbedingungen (AVB) begrenzt. Typischerweise erhalten Sie:
- Reparaturkosten (bis zur Grenze des Wiederbeschaffungswerts)
- Bei Totalschaden: Wiederbeschaffungswert minus Restwert minus Selbstbeteiligung
- Keinen Nutzungsausfall (in der Regel nicht im Vollkaskovertrag enthalten)
- Keinen merkantilen Minderwert (in der Regel nicht erstattungsfähig bei Kaskoschäden)
Vollkaskoschaden Gutachter im Ruhrgebiet: MBM
Das KFZ-Sachverständigenbüro MBM berät Sie auch bei Vollkaskoschäden neutral und unabhängig. Wir ermitteln den genauen Schadenbetrag, helfen bei der Entscheidung zwischen Selbstzahlung und Versicherungsmeldung und stehen bei Streitigkeiten mit Ihrer Kaskoversicherung zur Seite.
Tätig in Dortmund, Essen, Bochum, Gelsenkirchen, Herne, Recklinghausen, Castrop-Rauxel, Witten, Hagen, Hamm, Oberhausen, Duisburg und Düsseldorf. Mirdit Behluli — VfK-zertifiziert, Kfz-Meister, DAT Expert Partner.
FAQ Vollkaskoschaden Gutachter
Zahlt die Vollkaskoversicherung auch die Gutachterkosten?
Das hängt von den Versicherungsbedingungen ab. Viele Vollkaskoverträge sehen eine Erstattung der Gutachterkosten vor — prüfen Sie Ihre Police oder rufen Sie uns an.
Muss ich bei einem Vollkaskoschaden einen Gutachter beauftragen?
Nein — es ist nicht verpflichtend. Aber bei größeren Schäden oder Streit über die Schadenshöhe ist ein unabhängiges Gutachten sinnvoll und schützt Ihre Interessen.
Kann ich nach einem Vollkaskoschaden trotzdem den Gutachter frei wählen?
Ja — auch bei Kaskoschäden steht Ihnen grundsätzlich das Recht zu, einen eigenen Gutachter zu beauftragen. Die Versicherung kann einen eigenen Gutachter hinzuziehen, ist aber an Ihr unabhängiges Gutachten nicht einfach ungebunden.
Vollkaskoschaden im Ruhrgebiet? MBM, Mirdit Behluli: Tel. +49 163 7805827, E-Mail: info@mbm-gutachter.de.
