Verdienstausfall nach Verkehrsunfall
Wenn Sie durch einen Unfall verletzt wurden und nicht arbeiten können, haben Sie als Unfallgeschädigter Anspruch auf Verdienstausfallersatz (§ 843, § 252 BGB). Die gegnerische Haftpflichtversicherung muss den Einkommensverlust ausgleichen — nicht nur den Fahrzeugschaden.
Wer hat Anspruch auf Verdienstausfallersatz?
- Angestellte und Beamte, die durch unfallbedingte Verletzungen arbeitsunfähig sind
- Selbstständige und Freiberufler, die Aufträge verlieren oder ihr Unternehmen nicht führen können
- Auch Personen in Ausbildung, die Ausbildungsvergütung verlieren
- Rentner und Nicht-Berufstätige haben keinen Verdienstausfallersatz — aber ggf. Anspruch auf Haushaltsführungsschaden
Was wird erstattet?
Erstattet wird der Netto-Einkommensverlust — also Ihr tatsächlicher finanzieller Schaden. Das bedeutet:
- Bruttogehalt minus Steuern und Sozialabgaben (Netto-Verlust)
- Abzüglich Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber (die ersten 6 Wochen)
- Abzüglich Krankengeld, das die Krankenkasse zahlt (ab der 7. Woche)
- Der Restbetrag (Differenz zwischen Nettogehalt und erhaltenen Leistungen) ist Ihr Anspruch
Besonderheiten für Selbstständige
Für Selbstständige und Freiberufler ist die Berechnung komplexer: Es wird der entgangene Gewinn zugrunde gelegt — nicht der Umsatz. Der Gewinn der letzten 2–3 Jahre wird als Bemessungsgrundlage herangezogen. Kontoauszüge, Steuerbescheide und Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) sind als Nachweise wichtig.
Was ist der Haushaltsführungsschaden?
Personen, die keiner bezahlten Arbeit nachgehen (z. B. Hausfrauen/-männer, Rentner), aber durch Verletzungen ihren Haushalt nicht mehr führen können, haben Anspruch auf Haushaltsführungsschaden. Dieser wird nach dem Stundensatz einer Reinigungskraft oder Haushaltshilfe bemessen.
Wie lange wird Verdienstausfall erstattet?
Grundsätzlich so lange, wie die unfallbedingte Einschränkung anhält — auch dauerhaft, wenn die Verletzung zu bleibender Erwerbsminderung führt. Bei dauerhafter Erwerbsminderung wird eine Rente gezahlt.
Wie fordern Sie Verdienstausfall ein?
- Arbeitsunfähigkeit ärztlich dokumentieren lassen
- Gehaltsabrechnungen, Lohnfortzahlungsbescheinigungen und Krankengeldnachweise sammeln
- Schriftliche Forderung an die gegnerische Versicherung mit vollständiger Aufstellung
- Bei Ablehnung oder Kürzung: Fachanwalt für Verkehrsrecht einschalten
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