Unfall als Beifahrer: Ihre Ansprüche
Als Beifahrer haben Sie bei einem Unfall in der Regel besonders gute Ansprüche — denn Sie sind der klassische unbeteiligte Dritte, der durch das Verhalten anderer geschädigt wurde. Die gute Nachricht: In fast allen Konstellationen haben Beifahrer Anspruch auf vollständige Schadensregulierung.
Wer zahlt den Schaden des Beifahrers?
Das hängt von der Unfallkonstellation ab:
- Der andere Fahrer ist schuld: Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zahlt vollständigen Schadensersatz und Schmerzensgeld für den Beifahrer.
- Der Fahrer des eigenen Fahrzeugs ist schuld: Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrers, in dessen Auto Sie saßen, zahlt Ihren Schaden — auch wenn Sie mit dem Fahrer verwandt oder befreundet sind. Wichtige Ausnahme: Ehepartner in manchen älteren Vertragskonstellationen. Prüfen Sie den Vertrag.
- Beide Fahrer sind schuld: Beide Haftpflichtversicherungen zahlen anteilig. Als Beifahrer erhalten Sie in der Regel den vollen Schaden — der Anteil wird zwischen den Versicherungen aufgeteilt.
Welche Ansprüche haben Beifahrer?
- Heilungskosten: Arztkosten, Krankenhauskosten, Rehabilitation — alle medizinischen Kosten, die durch den Unfall entstehen
- Schmerzensgeld: Für körperliche und seelische Beeinträchtigungen
- Verdienstausfall: Wenn Sie durch Verletzungen nicht arbeiten können
- Sachschäden: Beschädigte Kleidung, Brille, Handy oder andere persönliche Gegenstände
- Haushaltsführungsschaden: Wenn Sie durch Verletzungen Ihren Haushalt nicht führen können
- Dauerschaden / Rente: Bei bleibenden Beeinträchtigungen
Mindert Mitschuld den Anspruch des Beifahrers?
Mitschuld des Beifahrers kann entstehen, wenn:
- Sie keinen Sicherheitsgurt angelegt hatten — der Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz kann erheblich gemindert werden
- Sie wussten, dass der Fahrer alkoholisiert oder fahruntüchtig war und trotzdem eingestiegen sind
- Sie aktiv zur Unfallursache beigetragen haben (z. B. Ablenkung des Fahrers)
Wie gehen Sie als Beifahrer vor?
- Verletzungen sofort ärztlich behandeln und dokumentieren lassen
- Unfallhergang und beteiligte Versicherungen notieren
- Eigene Ansprüche schriftlich bei der zuständigen Versicherung geltend machen
- Bei komplizierten Konstellationen (mehrere Fahrer schuld, eigener Fahrer schuld): Fachanwalt einschalten
Fragen zur Schadensregulierung nach einem Unfall als Beifahrer? MBM KFZ-Sachverständigenbüro, Mirdit Behluli — Tel. +49 163 7805827, E-Mail: info@mbm-gutachter.de. Im Ruhrgebiet und Umgebung.
