Unabhängig & gerichtsfest
Zurück zu allen Ratgebern
Ratgeber

Unfall als Beifahrer: Welche Ansprüche habe ich?

Als Beifahrer bei einem Unfall verletzt — wer zahlt Ihren Schaden, Schmerzensgeld und Heilungskosten? Alle Ansprüche für Mitfahrer nach einem Verkehrsunfall.

Mirdit Behluli1 Min. Lesezeit
Unfall als Beifahrer: Welche Ansprüche habe ich?

Unfall als Beifahrer: Ihre Ansprüche

Als Beifahrer haben Sie bei einem Unfall in der Regel besonders gute Ansprüche — denn Sie sind der klassische unbeteiligte Dritte, der durch das Verhalten anderer geschädigt wurde. Die gute Nachricht: In fast allen Konstellationen haben Beifahrer Anspruch auf vollständige Schadensregulierung.

Wer zahlt den Schaden des Beifahrers?

Das hängt von der Unfallkonstellation ab:

  • Der andere Fahrer ist schuld: Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zahlt vollständigen Schadensersatz und Schmerzensgeld für den Beifahrer.
  • Der Fahrer des eigenen Fahrzeugs ist schuld: Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrers, in dessen Auto Sie saßen, zahlt Ihren Schaden — auch wenn Sie mit dem Fahrer verwandt oder befreundet sind. Wichtige Ausnahme: Ehepartner in manchen älteren Vertragskonstellationen. Prüfen Sie den Vertrag.
  • Beide Fahrer sind schuld: Beide Haftpflichtversicherungen zahlen anteilig. Als Beifahrer erhalten Sie in der Regel den vollen Schaden — der Anteil wird zwischen den Versicherungen aufgeteilt.

Welche Ansprüche haben Beifahrer?

  • Heilungskosten: Arztkosten, Krankenhauskosten, Rehabilitation — alle medizinischen Kosten, die durch den Unfall entstehen
  • Schmerzensgeld: Für körperliche und seelische Beeinträchtigungen
  • Verdienstausfall: Wenn Sie durch Verletzungen nicht arbeiten können
  • Sachschäden: Beschädigte Kleidung, Brille, Handy oder andere persönliche Gegenstände
  • Haushaltsführungsschaden: Wenn Sie durch Verletzungen Ihren Haushalt nicht führen können
  • Dauerschaden / Rente: Bei bleibenden Beeinträchtigungen

Mindert Mitschuld den Anspruch des Beifahrers?

Mitschuld des Beifahrers kann entstehen, wenn:

  • Sie keinen Sicherheitsgurt angelegt hatten — der Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz kann erheblich gemindert werden
  • Sie wussten, dass der Fahrer alkoholisiert oder fahruntüchtig war und trotzdem eingestiegen sind
  • Sie aktiv zur Unfallursache beigetragen haben (z. B. Ablenkung des Fahrers)

Wie gehen Sie als Beifahrer vor?

  1. Verletzungen sofort ärztlich behandeln und dokumentieren lassen
  2. Unfallhergang und beteiligte Versicherungen notieren
  3. Eigene Ansprüche schriftlich bei der zuständigen Versicherung geltend machen
  4. Bei komplizierten Konstellationen (mehrere Fahrer schuld, eigener Fahrer schuld): Fachanwalt einschalten

Fragen zur Schadensregulierung nach einem Unfall als Beifahrer? MBM KFZ-Sachverständigenbüro, Mirdit Behluli — Tel. +49 163 7805827, E-Mail: info@mbm-gutachter.de. Im Ruhrgebiet und Umgebung.

Frage zum Thema?

Wir helfen persönlich.

Sie wollen Ihren Vorgang von Profis übernehmen lassen? Wir machen Zulassung, Abmeldung und alles drum herum.