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Totalschaden und 130%-Regel: Was Geschädigte wissen müssen.

Was ist ein wirtschaftlicher Totalschaden? Wann gilt die 130%-Regel? Alles zur Schadensabrechnung bei Totalschaden nach einem Unfall.

Mirdit Behluli2 Min. Lesezeit
Totalschaden und 130%-Regel: Was Geschädigte wissen müssen

Totalschaden: Die 130%-Regel erklärt

Nach einem schweren Unfall ermittelt der Sachverständige oft einen wirtschaftlichen Totalschaden — die Reparatur lohnt sich rechnerisch nicht mehr. Doch Totalschaden bedeutet nicht, dass Sie Ihr Fahrzeug aufgeben müssen. Die 130%-Regel gibt Ihnen als Geschädigten eine wichtige Wahl.

Was ist ein wirtschaftlicher Totalschaden?

Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert (WBW) übersteigen. Der WBW ist der Betrag, den Sie auf dem regionalen Markt für ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zahlen müssten. Übersteigen die Reparaturkosten diesen Betrag, ist die Reparatur wirtschaftlich nicht sinnvoll.

Beispiel:

  • Wiederbeschaffungswert: 12.000 €
  • Reparaturkosten laut Gutachten: 14.000 €
  • → Wirtschaftlicher Totalschaden

Was ist die 130%-Regel?

Die 130%-Regel ist eine Ausnahmeregelung des BGH, die Ihnen das Recht gibt, Ihr Fahrzeug auch bei wirtschaftlichem Totalschaden reparieren zu lassen — und die Reparaturkosten von der Versicherung erstattet zu bekommen — wenn die Reparaturkosten den WBW um nicht mehr als 30% übersteigen.

Beispiel bei der 130%-Regel:

  • WBW: 12.000 €
  • 130% des WBW: 15.600 €
  • Reparaturkosten: 14.500 € → innerhalb der 130%-Grenze
  • → Sie dürfen reparieren lassen und bekommen die Kosten erstattet

Voraussetzungen für die 130%-Regel

  1. Reparaturkosten liegen über dem WBW, aber unter 130% des WBW
  2. Sie lassen das Fahrzeug sach- und fachgerecht reparieren — nicht in Eigenregie
  3. Sie nutzen das Fahrzeug nach der Reparatur mindestens 6 Monate weiter (Nachweis erforderlich)
  4. Sie behalten das Fahrzeug — kein kurzfristiger Weiterverkauf

Was gilt jenseits der 130%-Grenze?

Übersteigen die Reparaturkosten 130% des WBW, ist auch die 130%-Regel nicht anwendbar. In diesem Fall haben Sie nur Anspruch auf:

  • Wiederbeschaffungswert minus Restwert des beschädigten Fahrzeugs
  • Ggf. Nutzungsausfall für die Beschaffungszeit eines Ersatzfahrzeugs

Technischer Totalschaden vs. wirtschaftlicher Totalschaden

Ein technischer Totalschaden liegt vor, wenn das Fahrzeug technisch nicht mehr reparierbar ist — zum Beispiel bei einem Brand, starker Verformung der Fahrgastzelle oder irreparablen Schäden am Rahmen. In diesem Fall spielt die 130%-Regel keine Rolle — das Fahrzeug ist schlicht nicht zu retten.

Warum ist das Gutachten so wichtig?

Alle diese Berechnungen basieren auf dem unabhängigen Sachverständigengutachten. WBW, Reparaturkosten, Restwert — alle Schlüsselzahlen werden vom Gutachter ermittelt. Ein zu niedrig angesetzter WBW durch den Versicherungsgutachter kann dazu führen, dass Sie die 130%-Regel nicht ausschöpfen können — und weniger Geld erhalten.

Fragen zum Totalschaden oder zur 130%-Regel? MBM KFZ-Sachverständigenbüro, Mirdit Behluli — Tel. +49 163 7805827, E-Mail: info@mbm-gutachter.de. Wir sind im gesamten Ruhrgebiet für Sie da.

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