Schadensminderungspflicht nach einem Unfall
Als Unfallgeschädigter haben Sie Anspruch auf vollständigen Schadensersatz — aber Sie haben auch eine Pflicht zur Schadensminderung (§ 254 BGB). Das bedeutet: Sie müssen zumutbare Maßnahmen ergreifen, um den Schaden möglichst gering zu halten. Wer dagegen verstößt, riskiert eine Kürzung seines Anspruchs.
Was ist die Schadensminderungspflicht?
Die Schadensminderungspflicht verpflichtet Geschädigte dazu, den Schaden nicht unnötig anwachsen zu lassen. Sie bedeutet jedoch nicht, dass Sie auf Kosten Ihrer eigenen Interessen sparen müssen — es geht nur um unzumutbare Schadenserhöhungen, die Sie leicht hätten vermeiden können.
Konkrete Beispiele aus der Praxis
- Mietwagen-Klasse: Sie dürfen keinen deutlich teureren Mietwagen nehmen, als Ihrem Fahrzeug entspricht. Ein Fahrzeugeigentümer eines Mittelklassewagens, der nach einem Unfall einen Luxuswagen mietet, riskiert, dass die Mehrkosten nicht erstattet werden.
- Reparaturdauer: Sie sollten die Reparatur nicht unnötig verzögern. Je länger das Fahrzeug steht, desto länger laufen Miet- oder Nutzungsausfallkosten — die ab einem gewissen Punkt nicht mehr erstattungsfähig sind.
- Medizinische Behandlung: Bei Verletzungen sind Sie verpflichtet, ärztliche Behandlung in Anspruch zu nehmen und den Heilungsprozess zu unterstützen. Wer sich verweigert und dadurch Dauerfolgen riskiert, gefährdet seinen Anspruch auf Schmerzensgeld für vermeidbare Spätschäden.
- Fahrzeug vor weiteren Schäden schützen: Ein beschädigtes Fahrzeug sollte vor Witterungseinflüssen oder weiteren Schäden geschützt werden — z. B. durch Abdeckung oder sofortige Einlagerung.
Was ist NICHT von der Schadensminderungspflicht umfasst?
Wichtig: Die Schadensminderungspflicht hat klare Grenzen. Sie verpflichtet Sie nicht:
- Den Sachverständigen der Versicherung zu nehmen statt Ihres eigenen
- In eine Partnerwerkstatt der Versicherung zu gehen
- Auf Nutzungsausfall zu verzichten
- Ihren Schadensersatz durch Verzicht auf berechtigte Positionen zu mindern
- Das beschädigte Fahrzeug zum niedrigstmöglichen Preis zu verkaufen
Wie kürzt die Versicherung bei Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht?
Die Versicherung muss nachweisen, dass Sie gegen die Pflicht verstoßen haben und dadurch ein höherer Schaden entstanden ist. Gelingt ihr dieser Nachweis, wird der Anspruch um den vermeidbaren Anteil gekürzt. Oft versuchen Versicherungen, diese Argumentation auch dort einzusetzen, wo gar kein Verstoß vorliegt — dagegen hilft ein unabhängiges Gutachten.
Fragen zum Schadensminderungsgebot oder zur vollständigen Regulierung? MBM KFZ-Sachverständigenbüro, Mirdit Behluli — Tel. +49 163 7805827, E-Mail: info@mbm-gutachter.de. Tätig im Ruhrgebiet.
