Regressanspruch der Versicherung: Was steckt dahinter?
Sie hatten einen Unfall — Ihre Versicherung hat gezahlt — und jetzt bekommt Sie eine Forderung: Die Versicherung will Geld zurück. Dieses Vorgehen nennt sich Regress und ist in bestimmten Situationen rechtlich zulässig. Was genau Regress bedeutet und wann er droht, lesen Sie hier.
Was ist ein Regressanspruch?
Regress (von lat. regressus = Rückgang) bezeichnet das Recht der Versicherung, gezahlte Leistungen ganz oder teilweise vom Versicherungsnehmer zurückzufordern. Das passiert typischerweise, wenn der Versicherungsnehmer grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat oder bestimmte Vertragspflichten verletzt hat.
In welchen Fällen droht Regress?
- Alkohol am Steuer: Wer unter Alkoholeinfluss einen Unfall verursacht, muss damit rechnen, dass die eigene Haftpflichtversicherung zunächst den Schaden des Unfallgegners zahlt — und dann bis zu 5.000 € (teilweise mehr) vom Fahrer zurückfordert.
- Fahren ohne Führerschein: Kein gültiger Führerschein zum Unfallzeitpunkt = Regress der Versicherung.
- Fahren mit nicht zugelassenem Fahrzeug: Kein gültiger TÜV oder abgemeldetes Fahrzeug kann zu Regress führen.
- Vorsätzliche Herbeiführung des Schadens: Wer absichtlich einen Unfall verursacht, hat keinen Versicherungsschutz und wird in vollem Umfang regresspflichtig.
- Verletzung der Anzeigepflicht: Wenn Sie Schäden zu spät oder gar nicht melden und dadurch der Versicherung ein Nachteil entsteht.
- Manipuliertes Fahrzeug: Unerlaubte Tuningmaßnahmen, die die Betriebserlaubnis erlöschen lassen.
Wie hoch kann der Regress sein?
Die Höhe des Regresses hängt vom Einzelfall ab:
- Bei grober Fahrlässigkeit: bis zu 5.000 € bei Kaskoschadensfällen (nach VVG Reform 2008 ist bei Kasko Regress bei grober Fahrlässigkeit auf Basis der Schwere des Verschuldens quotiert)
- Bei Haftpflichtschäden: bei Alkohol bis zu 5.000 €, bei Vorsatz unbegrenzt
- Manche Versicherungsverträge schließen Regress für grobe Fahrlässigkeit aus — prüfen Sie Ihren Vertrag
Kasko-Regress vs. Haftpflicht-Regress
Bei der Kaskoversicherung (Ihr eigener Schaden): Seit 2008 ist Regress bei grober Fahrlässigkeit quotiert — je nach Schwere des Verschuldens. Absolute Rückforderung nur bei Vorsatz.
Bei der Haftpflichtversicherung (Schaden des Unfallgegners): Hier ist Regress auch bei grober Fahrlässigkeit möglich — und die Beträge können höher sein, da der Fremdschaden größer sein kann.
Kann ich mich gegen einen Regressanspruch wehren?
Ja — prüfen Sie zunächst, ob der Regressanspruch berechtigt ist. Nicht jede Forderung ist rechtmäßig. Ein Fachanwalt für Versicherungsrecht kann prüfen, ob Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit tatsächlich vorlag. Bei falsch berechneten oder überhöhten Forderungen können Sie widersprechen.
Fragen zu Ihrem Gutachten oder Schadensfall? MBM KFZ-Sachverständigenbüro, Mirdit Behluli — Tel. +49 163 7805827, E-Mail: info@mbm-gutachter.de. Im Ruhrgebiet für Sie da.
