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Mietwagen nach Unfall: Wer zahlt und wie lange?

Nach einem Unfall ohne eigene Schuld haben Sie Anspruch auf einen Mietwagen. Wer zahlt, wie lange und worauf müssen Sie achten?

Mirdit Behluli2 Min. Lesezeit
Mietwagen nach Unfall: Wer zahlt und wie lange?

Mietwagen nach Unfall: Ihr Anspruch

Ihr Fahrzeug ist nach einem Unfall in der Werkstatt — und der andere war schuld. Als Unfallgeschädigter haben Sie in diesem Fall Anspruch auf einen Mietwagen oder alternativ auf Nutzungsausfallentschädigung. Die Kosten trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung.

Wann haben Sie Anspruch auf einen Mietwagen?

Der Mietwagenersatz setzt voraus, dass:

  • Der Unfall durch einen anderen Verkehrsteilnehmer verschuldet wurde (Fremdverschulden)
  • Ihr Fahrzeug repariert oder ersetzt werden muss
  • Sie auf das Fahrzeug tatsächlich angewiesen sind (für Beruf, Familie, Alltag)

Wie lange darf ich einen Mietwagen nutzen?

Der Anspruch besteht für die Dauer der Reparatur oder bis zur Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs (bei Totalschaden). Als Richtwert:

  • Reparaturschaden: Reparaturdauer laut Gutachten plus 1–2 Tage für Organisation
  • Totalschaden: In der Regel 10–14 Tage, um ein gleichwertiges Fahrzeug zu finden
  • Bei behördlichen Verzögerungen oder Teileengpässen kann die Mietdauer verlängerbar sein

Welche Fahrzeugklasse habe ich Anspruch auf?

Als Faustregel gilt: Sie dürfen ein Fahrzeug der gleichen Klasse wie Ihr beschädigtes Fahrzeug mieten — keines, das teurer oder luxuriöser ist. Versicherungen akzeptieren meist eine Klasse unter dem beschädigten Fahrzeug. Ein Sachverständiger hält die korrekte Fahrzeugklasse im Gutachten fest.

Mietwagen oder Nutzungsausfall — was ist besser?

Das hängt von Ihrer Situation ab:

  • Mietwagen: Sinnvoll, wenn Sie das Fahrzeug wirklich täglich brauchen. Die Kosten können höher sein als der Nutzungsausfall-Tagessatz — aber Sie haben ein echtes Auto.
  • Nutzungsausfallentschädigung: Einfacher und ohne Bürokratie. Sie erhalten eine pauschale Entschädigung pro Tag, ohne Mietquittungen vorlegen zu müssen. Besonders sinnvoll, wenn Sie auf ein zweites Fahrzeug ausweichen können.
  • Wichtig: Beides zusammen geht nicht — entweder Mietwagen oder Nutzungsausfall.

Häufige Probleme mit der Versicherung beim Mietwagen

  • Versicherung gibt eigene Mietwagenanbieter vor — Sie sind nicht daran gebunden.
  • Versicherung kürzt die Mietdauer — das Gutachten ist hier ausschlaggebend.
  • Versicherung lehnt teurere Fahrzeugklasse ab — Orientierung an der eigenen Fahrzeugklasse ist entscheidend.
  • Versicherung verzögert die Regulierung absichtlich, um Mietdauer zu verkürzen — notieren Sie alle Zeitpunkte und fordern Sie schriftliche Erklärungen.

So gehen Sie richtig vor

  1. Gutachten beauftragen — die Reparaturdauer und Fahrzeugklasse werden dokumentiert
  2. Mietwagen beim Anbieter Ihrer Wahl reservieren — kein Zwang zum Anbieter der Versicherung
  3. Alle Quittungen und Zeitangaben aufbewahren
  4. Mietwagen zurückgeben, sobald Ihr Fahrzeug wieder verfügbar ist

Haben Sie Fragen zu Ihrem Mietwagenanspruch? MBM KFZ-Sachverständigenbüro berät Sie kostenlos. Tel. +49 163 7805827, E-Mail: info@mbm-gutachter.de.

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