Unabhängig & gerichtsfest

MBM KFZ-Sachverständigenbüro

Kurzgutachten KFZ — die schlanke Bewertung zum Festpreis

Kompakt, schnell und günstig — aber nicht für jeden Zweck geeignet. Hier steht, wann das Kurzgutachten genügt und wann Sie mehr brauchen.

Inhalt

Was im Kurzgutachten steht

Das Kurzgutachten ist die reduzierte Form des Wertgutachtens. Es beschreibt den Fahrzeugzustand und nennt einen begründeten Wert — ohne die vollständige technische Detailprüfung und ohne umfangreiche Herleitung.

Damit ist es deutlich günstiger und schneller verfügbar. Für Zwecke, bei denen Dritte den Wert prüfen oder anfechten, ist es aber nicht die richtige Wahl.

Enthaltene Positionen:

  • Fahrzeugidentifikation und Grunddaten
  • Kompakte Zustandsbeschreibung
  • Fotodokumentation in reduziertem Umfang
  • Wertangabe beziehungsweise überschlägige Schadenhöhe
  • Kurzbewertung von Ausstattung und Laufleistung

Einordnung

Wann das Kurzgutachten die richtige Wahl ist

Geeignet für

Oldtimer-Versicherung

Für die Einstufung bei Spezialversicherern reicht in vielen Tarifen ein Kurzgutachten mit Wertangabe und Zustandsnote.

Privater Fahrzeugverkauf

Ein belegter Wert als Verhandlungsgrundlage — ohne den Aufwand eines vollständigen Wertgutachtens.

Erste Einschätzung

Wenn Sie wissen wollen, in welcher Größenordnung Wert oder Schaden liegen, bevor Sie weitere Schritte einleiten.

Interne Dokumentation

Für Fuhrparks und Händler als schlanke Bestandsbewertung ohne Gerichtsverwendung.

Nicht geeignet für

Unfallregulierung

Für die Abrechnung mit der gegnerischen Versicherung braucht es ein vollständiges Schadengutachten mit Minderwert, Restwert und Nutzungsausfall.

Gerichtsverfahren

Vor Gericht zählt die vollständige, nachprüfbare Herleitung. Das Kurzgutachten liefert die nicht.

Erbschaft und Scheidung

Behörden und Gerichte verlangen ein vollwertiges Wertgutachten mit begründeter Marktwertermittlung.

Streit mit der Versicherung

Wer eine zu niedrige Regulierung angreifen will, braucht das ausführliche Gutachten als Gegenposition.

FAQ

Häufige Fragen zum Kurzgutachten

Was kostet ein Kurzgutachten?+
Ein Kurzgutachten für PKW beginnt bei etwa 120 Euro, für Oldtimer bei rund 150 bis 200 Euro. Der genaue Preis hängt vom Fahrzeug und vom gewünschten Umfang ab und wird vorab verbindlich genannt.
Was ist der Unterschied zum Vollgutachten?+
Das Kurzgutachten beschreibt Zustand und Wert kompakt. Das Vollgutachten enthält zusätzlich die vollständige technische Prüfung, ausführliche Fotodokumentation, detaillierte Kalkulation und die nachvollziehbare Herleitung aller Werte — und ist damit gerichtsfest.
Reicht ein Kurzgutachten für die Oldtimer-Versicherung?+
Für viele Klassiker-Tarife ja, insbesondere bei Fahrzeugen im unteren und mittleren Wertbereich. Bei höheren Versicherungssummen verlangen Versicherer ein ausführliches Wertgutachten. Fragen Sie den Tarif vorher ab — wir sagen Ihnen dann, was passt.
Kann ich später auf ein Vollgutachten aufstocken?+
Ja. Solange sich der Fahrzeugzustand nicht verändert hat, bauen wir auf der bereits erfolgten Besichtigung auf und rechnen die erbrachte Leistung an.
Ist ein Kurzgutachten bei einem Unfall ausreichend?+
Nein. Bei einem Haftpflichtschaden zahlt die gegnerische Versicherung ohnehin das vollständige Gutachten — es gibt keinen Grund, sich mit weniger zufriedenzugeben. Verzichten Sie beim Unfall nicht auf Minderwert, Restwert und Nutzungsausfall.

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