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Haftpflicht- vs. Kaskoschaden: Was ist der Unterschied?

Haftpflichtschaden oder Kaskoschaden — was gilt wann? Der Unterschied bestimmt, welche Versicherung zahlt und welche Rechte Sie haben.

KFZ-Voll-Service München1 Min. Lesezeit
Haftpflicht- vs. Kaskoschaden: Was ist der Unterschied?

Haftpflicht- vs. Kaskoschaden: Der Unterschied

Nach einem Unfall stellt sich die Frage: Haftpflicht oder Kasko? Der Unterschied bestimmt, wer zahlt — und ob Sie sich den Gutachter frei wählen dürfen.

Was ist ein Haftpflichtschaden?

Ein Haftpflichtschaden entsteht, wenn der andere Unfallbeteiligte schuld ist. Dessen Kfz-Haftpflichtversicherung trägt die Kosten für: Fahrzeugreparatur oder Wiederbeschaffung, Mietwagen, Gutachterkosten, merkantilen Minderwert, Nutzungsausfall.

Ihr Vorteil: Sie dürfen den Gutachter frei wählen. Die Versicherung muss einen unabhängigen Sachverständigen akzeptieren.

Was ist ein Kaskoschaden?

Ein Kaskoschaden liegt vor, wenn Sie selbst schuld sind — oder kein anderer Beteiligter existiert (Wildunfall, Diebstahl, Hagelschaden). Ihre eigene Teil- oder Vollkaskoversicherung übernimmt den Schaden abzüglich der Selbstbeteiligung.

Achtung: Bei Kaskoschäden haben Versicherer teilweise das Recht, eigene Gutachter einzusetzen — stimmen Sie sich mit uns ab.

Mischfälle

Bei Mitschuld (50/50) oder wenn der Unfallgegner unbekannt/nicht versichert ist, gelten Sonderregeln. Lassen Sie sich beraten.

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