Haftpflicht- vs. Kaskoschaden: Der Unterschied
Nach einem Unfall stellt sich die Frage: Haftpflicht oder Kasko? Der Unterschied bestimmt, wer zahlt — und ob Sie sich den Gutachter frei wählen dürfen.
Was ist ein Haftpflichtschaden?
Ein Haftpflichtschaden entsteht, wenn der andere Unfallbeteiligte schuld ist. Dessen Kfz-Haftpflichtversicherung trägt die Kosten für: Fahrzeugreparatur oder Wiederbeschaffung, Mietwagen, Gutachterkosten, merkantilen Minderwert, Nutzungsausfall.
Ihr Vorteil: Sie dürfen den Gutachter frei wählen. Die Versicherung muss einen unabhängigen Sachverständigen akzeptieren.
Was ist ein Kaskoschaden?
Ein Kaskoschaden liegt vor, wenn Sie selbst schuld sind — oder kein anderer Beteiligter existiert (Wildunfall, Diebstahl, Hagelschaden). Ihre eigene Teil- oder Vollkaskoversicherung übernimmt den Schaden abzüglich der Selbstbeteiligung.
Achtung: Bei Kaskoschäden haben Versicherer teilweise das Recht, eigene Gutachter einzusetzen — stimmen Sie sich mit uns ab.
Mischfälle
Bei Mitschuld (50/50) oder wenn der Unfallgegner unbekannt/nicht versichert ist, gelten Sonderregeln. Lassen Sie sich beraten.
