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Gutachten nach Unfall: Was Sie jetzt sofort tun müssen.

Gutachten nach Unfall — wann ist es nötig, was kostet es und wie läuft es ab? Sofortmaßnahmen für Unfallgeschädigte im Ruhrgebiet. ✓ Kostenlos für Geschädigte.

Mirdit Behluli3 Min. Lesezeit
Gutachten nach Unfall: Was Sie jetzt sofort tun müssen

Ein Gutachten nach dem Unfall sichert Ihren vollständigen Schadensersatzanspruch — und ist bei Fremdverschulden und einem Schaden über 750 Euro für Sie kostenlos. Doch viele Unfallgeschädigte machen in den ersten Stunden nach dem Unfall entscheidende Fehler, die ihren Anspruch gefährden. Dieser Artikel zeigt Ihnen, was Sie sofort tun müssen, warum das Gutachten so wichtig ist — und wie das Büro MBM Ihnen schnell und unkompliziert hilft.

Wann brauchen Sie ein Gutachten nach dem Unfall?

Ein Gutachten nach dem Unfall ist in folgenden Situationen notwendig oder dringend empfohlen:

  • Fremdverschulden, Schaden über 750 Euro: Das ist der Standardfall. Bei einem Unfall, den der andere verursacht hat, und einem Schaden über ca. 750 Euro haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf ein vollständiges, unabhängiges Gutachten — kostenlos für Sie.
  • Unklare Schuldfrage: Wenn unklar ist, wer schuld ist, sichert das Gutachten Ihre Version des Unfallhergangs.
  • Totalschadensverdacht: Wenn das Fahrzeug so stark beschädigt ist, dass eine Reparatur unwirtschaftlich erscheint, ist das Gutachten die Grundlage für die Totalschadensabrechnung (Wiederbeschaffungswert minus Restwert).
  • Streit mit der Versicherung: Wenn die Versicherung zu wenig zahlt oder Positionen bestreitet, ist das Gutachten Ihr stärkstes rechtliches Mittel.

Die häufigsten Fehler nach einem Unfall — und wie Sie sie vermeiden

Fehler 1: Das Auto sofort in die Werkstatt bringen. Das Fahrzeug muss im beschädigten Zustand besichtigt werden. Eine Reparatur vor der Begutachtung kann verdeckte Schäden beseitigen und Ihren Anspruch erheblich mindern. Warten Sie auf den Gutachtertermin — auch wenn das Fahrzeug nicht mehr fahrtüchtig ist (Abschleppdienst beauftragen).

Fehler 2: Den Gutachter der Versicherung annehmen. Kurz nach dem Unfall bietet die gegnerische Versicherung häufig an, einen eigenen Gutachter zu schicken. Das klingt bequem — ist aber teuer für Sie. Versicherungseigene Gutachter ermitteln systematisch niedrigere Schadensbeträge. Sie haben das Recht auf Ihren eigenen, unabhängigen Gutachter.

Fehler 3: Zu lange warten. Je länger Sie warten, desto mehr Beweise können verloren gehen. Spuren verblassen, der Unfallgegner ändert möglicherweise seine Aussage. Beauftragen Sie den Gutachter so schnell wie möglich — idealerweise noch am Unfalltag oder am nächsten Tag.

Fehler 4: Den merkantilen Minderwert vergessen. Viele Unfallgeschädigte fordern nur die Reparaturkosten. Dabei steht Ihnen zusätzlich der merkantile Minderwert zu — die bleibende Wertminderung des Fahrzeugs am Gebrauchtwagenmarkt trotz Reparatur. Bei einem neueren Fahrzeug können das 500 bis 2.000 Euro sein, die viele einfach verschenken.

Was enthält das Gutachten nach dem Unfall?

Ein vollständiges Gutachten nach dem Unfall erfasst alle Positionen, die Ihnen zustehen:

  • Reparaturkosten: Vollständige Kalkulation aller Arbeiten, Ersatzteile und Lackierarbeiten nach Herstellervorgaben
  • Wiederbeschaffungswert: Marktwert eines gleichwertigen, unfallfreien Fahrzeugs — bei Totalschaden
  • Restwert: Wert Ihres beschädigten Fahrzeugs — bei Totalschaden
  • Merkantiler Minderwert: Bleibende Wertminderung trotz Reparatur
  • Nutzungsausfall: Ca. 25–185 € täglich je nach Fahrzeugklasse für die Zeit ohne Ihr Fahrzeug
  • Mietwagenkosten: Für ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug während der Reparatur

Ablauf: Gutachten nach Unfall mit MBM

  1. Sofort anrufen: Tel. +49 163 7805827 — wir beraten Sie kostenlos und vereinbaren schnellstmöglich einen Termin.
  2. Fahrzeug nicht reparieren lassen bis zur Besichtigung.
  3. Besichtigung: Wir kommen zu Ihnen — im Ruhrgebiet in der Regel innerhalb von 24 Stunden.
  4. Gutachten: Fertig innerhalb von 24–48 Stunden nach Besichtigung.
  5. Einreichung: Wir übermitteln das Gutachten direkt an die Versicherung — auf Wunsch übernehmen wir die komplette Kommunikation.

Was kostet das Gutachten nach dem Unfall?

Bei Fremdverschulden: Nichts. Die gegnerische Haftpflichtversicherung trägt alle Gutachterkosten nach § 249 BGB. Das Gutachterhonorar richtet sich nach BVSK-Richtlinien und ist für Sie als Geschädigten vollständig erstattungsfähig.

Bei Kaskoschäden (Eigenschaden): Ihre Kaskoversicherung übernimmt die Kosten — sprechen Sie uns vorab an, wir klären den konkreten Fall.

Gutachten nach Unfall im Ruhrgebiet: MBM

Das KFZ-Sachverständigenbüro MBM in Castrop-Rauxel erstellt Gutachten nach Unfällen im gesamten Ruhrgebiet — in Dortmund, Essen, Bochum, Gelsenkirchen, Herne, Recklinghausen, Castrop-Rauxel, Witten, Hagen, Hamm, Oberhausen, Duisburg und Düsseldorf.

Inhaber Mirdit BehluliKraftfahrzeugtechnikermeister (HWK Dortmund, Meister 2024), VfK-zertifiziert, DAT Expert Partner — steht Ihnen mit 7 Fachzertifikaten und ISO-9001-zertifizierten Prozessen zur Seite. Wir arbeiten niemals für Versicherungen — ausschließlich für Sie.

FAQ Gutachten nach Unfall

Wie schnell muss ich das Gutachten nach dem Unfall in Auftrag geben?

So schnell wie möglich — idealerweise noch am Unfalltag. Das Fahrzeug sollte bis zur Begutachtung unverändert bleiben.

Was tue ich, wenn mein Auto nicht mehr fahrtüchtig ist?

Lassen Sie das Fahrzeug abschleppen (Kosten trägt ebenfalls die gegnerische Versicherung) und beauftragen Sie sofort den Gutachter. Wir kommen zum Abstellort.

Darf ich selbst entscheiden, ob ich reparieren lasse oder das Geld nehme?

Ja — als Unfallgeschädigter haben Sie die freie Wahl zwischen Reparatur und Auszahlung (fiktive Abrechnung auf Basis des Gutachtens), sofern kein Totalschaden vorliegt.

Unfall gehabt im Ruhrgebiet? Jetzt Gutachter beauftragen: MBM, Mirdit Behluli: Tel. +49 163 7805827, E-Mail: info@mbm-gutachter.de.

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