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Fahrzeugdiebstahl: Sofortmaßnahmen und Versicherungsanspruch.

Auto gestohlen — was tun? Sofortmaßnahmen nach Fahrzeugdiebstahl, welche Versicherung zahlt und worauf Sie bei der Regulierung achten müssen.

Mirdit Behluli2 Min. Lesezeit
Fahrzeugdiebstahl: Sofortmaßnahmen und Versicherungsanspruch

Fahrzeugdiebstahl: Was tun?

Sie kommen zum Parkplatz zurück — Ihr Auto ist weg. Fahrzeugdiebstahl ist ein Schock und leider keine Seltenheit. Wer die richtigen Schritte kennt, schützt seinen Versicherungsanspruch und beschleunigt die Regulierung.

Sofortmaßnahmen nach Diebstahl

  1. Polizei rufen (110) — Erstatten Sie sofort Anzeige. Ohne polizeiliche Diebstahlsanzeige zahlt keine Versicherung. Halten Sie Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief, Schlüsselanzahl und Kilometerstand bereit.
  2. Versicherung informieren — Melden Sie den Diebstahl unverzüglich Ihrer Kaskoversicherung. Fristen beachten: Die meisten Verträge verlangen eine Meldung innerhalb weniger Tage.
  3. Alle Schlüssel aufbewahren — Die Versicherung prüft genau, ob alle originalen Schlüssel vorhanden sind. Fehlende Schlüssel können als Indiz für mangelnde Sorgfalt gewertet werden und die Leistung kürzen.
  4. Fahrzeugpapiere sichern — Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugschein und -brief) aus dem Auto nehmen — immer. Im gestohlenen Auto verbleibende Papiere erleichtern Dieben den Weiterverkauf und können die Versicherungsleistung mindern.

Welche Versicherung zahlt?

  • Teilkaskoversicherung: Zahlt bei Fahrzeugdiebstahl — das ist die Kernleistung der Teilkasko. Auch der Diebstahl von fest eingebauten Teilen (Navigationssystem, Sonderfelgen) ist abgedeckt.
  • Vollkaskoversicherung: Zahlt ebenfalls — und bietet darüber hinaus Schutz bei weiteren Schäden.
  • Nur Haftpflicht: Bei reinem Haftpflichtschutz ohne Kasko gibt es keine Erstattung bei Diebstahl.

Was bekomme ich erstattet?

Die Versicherung zahlt den Wiederbeschaffungswert zum Zeitpunkt des Diebstahls — also den Betrag, den Sie für ein gleichwertiges Fahrzeug zahlen müssten. Abgezogen wird die Selbstbeteiligung laut Vertrag. Wichtig: Der Wiederbeschaffungswert wird von der Versicherung ermittelt — ein eigenes Wertgutachten vor dem Diebstahl ist hier rückwirkend nicht mehr möglich, kann aber aus früheren Unterlagen rekonstruiert werden.

Wartefrist nach Diebstahl

Versicherungen zahlen in der Regel erst, wenn das Fahrzeug mindestens 4 Wochen als gestohlen gilt — um abzuwarten, ob es wieder auftaucht. In dieser Zeit sollten Sie keine voreiligen Entscheidungen treffen.

Was wenn das Fahrzeug wieder auftaucht?

Taucht das Fahrzeug innerhalb der Wartefrist wieder auf, nehmen Sie es zurück. Wird es danach gefunden (nach Auszahlung), können Sie wählen: Fahrzeug zurücknehmen (und Entschädigung zurückzahlen) oder das Fahrzeug der Versicherung überlassen.

Diebstahl eines Fahrzeugteils

Wurden nur Teile gestohlen (Katalysator, Räder, Lenkrad, Radio), zahlt die Teilkasko. Auch hier: Anzeige erstatten, Schaden fotografieren, Versicherung informieren, Gutachten beauftragen wenn Schaden erheblich.

Nach Diebstahl oder Vandalismusschaden im Ruhrgebiet: MBM KFZ-Sachverständigenbüro, Mirdit Behluli — Tel. +49 163 7805827, E-Mail: info@mbm-gutachter.de.

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