Alkohol am Steuer: Folgen für den Versicherungsschutz
Wer alkoholisiert fährt und einen Unfall baut, riskiert nicht nur strafrechtliche Konsequenzen — sondern auch erhebliche finanzielle Folgen beim Versicherungsschutz. Was genau passiert und wie hoch die Regressforderungen sein können, erklären wir hier.
Bleibt die Haftpflichtversicherung gültig?
Ja — und das ist der entscheidende Punkt: Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt auch bei Alkohol am Steuer den Schaden des Unfallgegners. Der Schaden des Opfers wird reguliert — die Versicherung kann das Opfer nicht im Regen stehen lassen. Aber: Die Versicherung fordert hinterher einen Teil der gezahlten Leistungen vom Fahrer zurück — das ist der Regress.
Wie hoch ist der Regress bei Alkohol?
Die Regressgrenze bei der Kfz-Haftpflichtversicherung beträgt bei Alkohol am Steuer in der Regel bis zu 5.000 €. Bei besonders schwerwiegenden Unfällen oder bei einem BAK-Wert über 1,6 Promille (absolute Fahruntüchtigkeit) können Versicherungen höhere Beträge geltend machen — teilweise bis zu 10.000 €.
Was ist mit der Kaskoversicherung?
Die Vollkaskoversicherung zahlt Ihren eigenen Fahrzeugschaden auch bei Alkohol am Steuer — allerdings nur anteilig, je nach Schwere des Verschuldens (quotierte Leistung nach VVG). Bei sehr hohem Promillewert oder anderen erschwerenden Umständen kann die Kaskoversicherung die Leistung vollständig verweigern.
Strafrechtliche Folgen
Unabhängig vom Versicherungsrecht drohen bei Alkohol am Steuer:
- Ab 0,3 Promille mit Ausfallerscheinungen oder Unfall: Straftat nach § 316 StGB
- Ab 0,5 Promille: Ordnungswidrigkeit, Bußgeld, Punkte, Fahrverbot
- Ab 1,6 Promille: Absolute Fahruntüchtigkeit — Straftat, Führerscheinentzug, MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) erforderlich
- Bei Unfall mit Personenschaden: Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung
Führerscheinentzug und MPU
Bei Alkohol am Steuer droht der Entzug der Fahrerlaubnis. Die Wiedererteilung setzt bei Werten über 1,6 Promille eine bestandene MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) voraus — die sogenannte „Idiotenprüfung”. Ohne MPU-Bestehen gibt es keinen Führerschein zurück.
Was gilt für Beifahrer und Mitfahrer?
Beifahrer und Mitfahrer, die wissen, dass der Fahrer alkoholisiert ist und trotzdem einsteigen, können sich eine Mitschuld zurechnen lassen. Ihr Schadensersatzanspruch kann dadurch gemindert werden.
Fazit: Alkohol am Steuer lohnt sich nie
Die finanziellen Folgen — Regressforderungen, Versicherungsprämienerhöhungen, MPU-Kosten, mögliche Anwalts- und Gerichtskosten — übersteigen den Wert eines Abends bei weitem. Fahren Sie nüchtern.
Bei Unfällen ohne Eigenverschulden oder Fragen zur Schadensregulierung: MBM KFZ-Sachverständigenbüro, Mirdit Behluli — Tel. +49 163 7805827, E-Mail: info@mbm-gutachter.de.
